Einhaltung bestehender Gesetze & Regelungen
Wir bekennen uns eindeutig zu bestehenden Complianceregeln als wesentliches Element für den vertrauensvollen Austausch von Wissen.
Die Bezahlung der einseitigen Entgegennahme von Informationen und Mustern von Pharma- und Medizinunternehmen ist zurecht rechtlich problematisch, weil der Arzt keine Leistung erbringt und eine Zahlung als Motivation für eine sittenwidrige Verordnung gesehen werden kann.
- Der Dialog-Termin fordert vom Arzt jedoch eine klar festgelegte & belegbare Leistung im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Unternehmen.
- Damit hat der bisher übliche Monolog mit dem Dialog-Termin nichts mehr gemein. Die Bezahlung dieser eigenständigen Leistung fördert sogar die Unabhängigkeit der Zusammenarbeit im Rahmen des Besuches, weil hierdurch ausgeschlossen wird, dass dadurch eine unzulässig motivierte Verordnung veranlasst wird. Die Konkretisierung und die Gegenseitigkeit der Leistungsansprüche im Dialogtermin nimmt jeder unzulässigen Zusammenarbeit den Raum.
- Die Zahlungen sind völlig unabhängig von Verordnungen oder Zuweisungen. Dies wird sowohl vertraglich festgelegt und auch ausdrücklich überwacht. So kann die Zahlung ausschließlich im Sinne der Gesundheit erfolgen.
- Dialog-Termine können von allen Marktanbietern gleichermaßen genutzt werden. Damit ist eine Wettbewerbsverzerrung ausgeschlossen.